Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Viona Mast meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Erhebung und Weiterleitung von Laborbefunden, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und der zu Behandelten, zur therapeutischen Dokumentation.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Viona Mast
Runzstrr. 74
79102 Freiburg
Im Falle eines Widerrufes werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Information zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Viona Mast
Hebamme
Runzstraße 74
79102 Freiburg
- nachfolgend Hebamme genannt –
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben
genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie
gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie
möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin
oder ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser oder diesem ein selbständiges
Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten
Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler*innen sind innerhalb der vereinbarten Frist
zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die
Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten
Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der
Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus,
andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen
Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00
Euro berechnet.
Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patient*innen wie
auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle
erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name,
Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen
medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die
Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der
Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme
erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von
Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Stand 22.03.2023 19.53
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn der oder die Patient*in einwilligt oder eine
gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten
Personen (z.B. Ärzt*innen) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten
wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern der oder die
Patient*in hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt,
insbesondere wenn der oder die Patient*in nicht ansprechbar und weitere Hilfe
dringlich ist.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den
Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar
oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatient*innen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung
direkt gegenüber des Patienten oder der Patientin, sei es durch die Hebamme
unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin oder des
Patienten über eine externe Abrechnungsstelle.
Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die
Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des
Patienten oder der Patientin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und
abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten
aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre
aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630fAbs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der
Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen
Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf §
199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die
Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein
Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen
Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige
Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart.
Telefon: 07 11/61 55 41-0, Télefax: 0711/61 55 41-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.